BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.

    Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Für die Eintragung einer Baulast genügt ein formloser Antrag an die Bauaufsichtsbehörde. Das Antragsformular kann online unter nachfolgendem Link ausgefüllt werden. Vorzulegen sind zusätzlich ein amtlicher Lageplan in zweifacher Ausfertigung und ein beglaubigter Grundbuchauszug des zu belastenden Grundstückes. 

    Alle Unterlagen sind in Papierform vorzulegen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm


VG Arzfeld und Prüm: Christina Kraus

Stadt Bitburg, VG Bitburger Land: Nadine Schmitt

VG Südeifel und Speicher: Marie-Therese Esch


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende