Schießerlaubnis Gehegetiere
Leistungsbeschreibung
Zum Töten oder Narkotisieren von Gehegetieren (Damwild) wird eine Schießerlaubnis benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis nach § 45 WaffG
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde oder einen gültigen Jahresjadgschein
- Nachweis eines Haftpflichtversicherungsschutzes mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und Laufzeit der Haftpflichtversicherung (aus der Haftpflichtversicherung muß eindeutig hervorgehen, dass das Schießen in Gehegen mit eingeschlossen ist)
- Kopie der Gattergenehmigung
- Lageplan des Gatters (ggf. wird eine Gatterbesichtigung erfolgen)
Welche Gebühren fallen an?
Anträge von Privatpersonen für das eigene Gehege
1. zum Töten von Gehegetieren durch beauftragte Personen
1 Jahr: 25,56 Euro
2 Jahre: 40,90 Euro
3 Jahre: 56,24 Euro
4 Jahre: 71,58 Euro
5 Jahre: 86,91 Euro2. zum Töten und Narkotisieren durch beauftrage Personen
1 Jahr: 43,45 Euro
2 Jahre: 61,35 Euro
3 Jahre: 79,25 Euro
4 Jahre: 97,14 Euro
5 Jahre: 115,04 Euro3. zum Töten durch den Betreiber selbst
1 Jahr: 35,34 Euro
2 Jahre: 63,91 Euro
3 Jahre: 89,47 Euro
4 Jahre: 115,04 Euro
5 Jahre: 140,60 Euro4. zum Töten und Narkotisieren durch den Betreiber selbst
1 Jahr: 56,24 Euro
2 Jahre: 76,69 Euro
3 Jahre: 102,25 Euro
4 Jahre: 127,82 Euro
5 Jahre: 153,38 EuroIm gewerblichen Bereich für maximal drei Jahre, die Gebühr beträgt 153,38 Euro.