BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Schießerlaubnis Gehegetiere

  • Leistungsbeschreibung

    Zum Töten oder Narkotisieren von Gehegetieren (Damwild) wird eine Schießerlaubnis benötigt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis nach § 45 WaffG
    • Nachweis der erforderlichen Sachkunde oder einen gültigen Jahresjadgschein
    • Nachweis eines Haftpflichtversicherungsschutzes mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000,00 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und Laufzeit der Haftpflichtversicherung (aus der Haftpflichtversicherung muß eindeutig hervorgehen, dass das Schießen in Gehegen mit eingeschlossen ist)
    • Kopie der Gattergenehmigung
    • Lageplan des Gatters (ggf. wird eine Gatterbesichtigung erfolgen)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Anträge von Privatpersonen für das eigene Gehege

    1. zum Töten von Gehegetieren durch beauftragte Personen

    1 Jahr: 25,56 Euro
    2 Jahre: 40,90 Euro
    3 Jahre: 56,24 Euro
    4 Jahre: 71,58 Euro
    5 Jahre: 86,91 Euro

    2. zum Töten und Narkotisieren durch beauftrage Personen

    1 Jahr: 43,45 Euro
    2 Jahre: 61,35 Euro
    3 Jahre: 79,25 Euro
    4 Jahre: 97,14 Euro
    5 Jahre: 115,04 Euro

    3. zum Töten durch den Betreiber selbst

    1 Jahr: 35,34 Euro
    2 Jahre: 63,91 Euro
    3 Jahre: 89,47 Euro
    4 Jahre: 115,04 Euro
    5 Jahre: 140,60 Euro

    4. zum Töten und Narkotisieren durch den Betreiber selbst

    1 Jahr: 56,24 Euro
    2 Jahre: 76,69 Euro
    3 Jahre: 102,25 Euro
    4 Jahre: 127,82 Euro
    5 Jahre: 153,38 Euro

    Im gewerblichen Bereich für maximal drei Jahre, die Gebühr beträgt 153,38 Euro.