BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Vergabe (Waren, Dienstleistungen, Bauleistungen)

  • Leistungsbeschreibung

    Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, öffentliche Aufträge zur Beschaffung von Waren und Dienstleistungen, sowie zur Durchführung von Baumaßnahmen unter Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen im Wettbewerb zu vergeben. Hierbei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Gleichbehandlung zu beachten.

    Um diese Verfahren zu vereinheitlichen und zu optimieren, hat die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm eine Zentrale Vergabestelle (ZVS) eingerichtet.

    Sofern der geschätzte Gesamtauftragswert über dem entsprechenden EU-Schwellenwert liegt, sind neben den nationalen Bestimmungen insbesondere auch die geltenden EU-Richtlinien zu beachten. Für die Durchführung der europaweiten Vergabeverfahren ist verpflichtend die E-Vergabe eingeführt worden. Dies bedeutet, dass die Veröffentlichung der Vergabeunterlagen, die Bieterkommunikation sowie die Abwicklung des gesamten Verfahrens einschließlich der Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten elektronisch erfolgt.

    An die technischen Voraussetzungen der E-Vergabe stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen. Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg stellt die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben durch die Nutzung des Vergabeportals subreport ELVIS (https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/) sicher.

    Weitere Informationen der Vergabeplattform über die erforderlichen technischen Voraussetzungen, Informationen zum Datenschutz sowie gemäß § 11 der Vergabeverordnung (VgV) über die im Verfahren verwendeten elektronischen Mittel erhalten Sie unter https://subreport.de/evergabe/technische-voraussetzungen/

    Wir empfehlen interessierten Unternehmen, sich kostenfrei auf dieser Plattform zu registrieren. Im Falle einer Änderung der eingestellten Vergabeunterlagen oder zusätzlicher Dokumente/Informationen werden Sie automatisch per mail informiert, sofern Sie sich die Unterlagen registriert heruntergeladen haben. Spätestens bei Abgabe eines elektronischen Angebotes oder elektronischen Teilnahmeantrages ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Ferner ist auch eine Registrierung erforderlich, um über die Vergabeplattform eine Aufforderung zur Angebotsabgabe bei einer Beschränkten Ausschreibung zu erhalten.

    Bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes läd der Bieter/Bewerber seine Angebots- bzw. Bewerbungsunterlagen digital (bspw. als PDF-Datei, bei Bauleistungen ggf. zusätzlich mit GAEB-Datei) vor Ablauf der Angebotsfrist auf der Vergabeplattform hoch. Zu beachten ist hierbei, dass dies über das Tool "Angebot abgeben" erfolgt. Eine Einreichung von Angeboten über die Funktion "Bieterkommunikation" ist nicht zulässig.

    Bei Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte (Öffentliche Ausschreibungen, Beschränkte Ausschreibungen, Freihändige Vergaben), ist jeweils aus den Vergabeunterlagen ersichtlich, in welcher Form (elektronisch und/oder schriftlich) die Angebote einzureichen sind. Sofern keine elektronischen Angebote zugelassen sind, werden derzeit auch einzelne Vergabeverfahren noch ohne Nutzung der Vergabeplattform durchgeführt. Bei öffentlichen Ausschreibungen von Lieferungen und Dienstleistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) mit einem geschätzten Auftragswert von 25.000 € netto und mehr sind grundsätzlich nur elektronische Angebote, die über die Vergabeplattform einzureichen sind, zugelassen.

    Das Herunterladen der Vergabeunterlagen von der Vergabeplattform sowie die Registrierung und elektronische Angebots- bzw. Bewerbungsübermittlung ist für den Bewerber/Bieter kostenneutral. In der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen wird festgelegt, ob und in welcher Form elektronische Angebote zugelassen sind. Sofern in den Vergabeunterlagen die Abgabe eines elektronischen Angebotes in Textform zugelassen ist, ist keine elektronischen Signatur bzw. kein elektronisches Siegel zur Angebotsabgabe erforderlich.