BÜRGERSERVICE

Infos rund um die Kreisverwaltung

Hunde: gewerbsmäßige Zucht oder Haltung - Erlaubnis

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten oder züchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

    Voraussetzungen

    • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
    • Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit aufweisen.
    • Die der Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen müssen eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ernährung, Pflege und Unterbringung der Tiere ermöglichen.

    Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Dem Antrag sind Nachweise über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der persönlichen Sachkunde der verantwortlichen Person sowie der Eignung der Räume und Einrichtungen beizufügen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Erforderliche Unterlagen: 

    • Aktuelle Auskunft aus dem Bundeszentralregister („Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“, bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung zu bean-tragen)
    • Bei gewerblicher Tätigkeit: aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen)  
    • Nachweise der Fachkenntnisse
    • Skizze oder Bauplan der Betriebsräume 
    • Beschreibung der Einrichtungen zur Unterbringung und Versorgung der Tiere
    • Antrag (steht auf dieser Seite zum Download bereit)

    Tiertransport

    Der Transport von Tieren ist in der Verordnung (EU) 1/2005 sowie in der Tierschutz-Transportverordnung geregelt.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz: 18,50 € bis 370,00 €).

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahmen der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den Anforderungen.

  • Anträge / Formulare