Ein neues Jahr hat begonnen und somit stehen auch die Planungen und Vorbereitungen für das neue Schuljahr 2025/2026 an. Ein Antragstellung kann HIER online erfolgen. Es ist weiterhin möglich, den Antrag in Papierform beim zuständigen Schulsekretariat bzw. beim Schulträger zu erhalten.
Einige wichtige Informationen zur Antragstellung:
1. Der Antrag auf Lernmittelfreiheit ist jedes Jahr neu zu stellen, auch für Wiederholer einer Jahrgangsstufe
2. Die Antragsfrist endet am 15. März 2025
3. Der Antrag ist beim zuständigen Schulsekretariat bzw. beim zuständigen Schulträger fristgerecht einzureichen. Wichtig: Anträge von künftigen Schulwechslern (1., 5. oder 7. Klasse) sind bei der zukünftigen Schule bzw. beim künftigen Schulträger ebenfalls in der vorgegebenen Antragsfrist abzugeben, auch wenn die Schulwahl noch nicht sicher feststeht.
In Trägerschaft des Eifelkreises befindliche Schulen sind:
· Otto-Hahn-Realschule plus Bitburg
· St. Willibrord-Gymnasium Bitburg
· Franziskus Grund- und Realschule plus Irrel
· Grund- und Realschule plus Neuerburg
· Kaiser-Lothar-Realschule plus Prüm
· Regino-Gymnasium Prüm
· Realschule plus Bleialf
· Theobald-Simon-Schule Bitburg
· Berufsbildende Schule Prüm
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass zu spät eingereichte Anträge nicht mehr bearbeitet werden können.
Für weitere Informationen stehen zu den normalen Öffnungszeiten die Ansprechpartner in der Kreisverwaltung zur Verfügung. Vorzugsweise per Email an schulbuchausleihe@bitburg-pruem.de, in dringenden Fällen telefonisch: Talisa Ballardt (Tel. 06561 15-3310, Zimmer B 331) oder Anja Stolz (Tel. 06561 15-3311, Zimmer B 331).
Die Registrierung und Bestellung zur Teilnahme gegen Gebühr – entgeltliche Schulbuchausleihe – wird in der Zeit vom 16.05.2025 bis einschließlich 12.06.2025 möglich sein. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern die dazu erforderlichen Freischaltcodes bis spätestens 15.05.2025 in den jeweiligen Schulen per Infozettel ausgehändigt.
Ebenfalls ist noch darauf hinzuweisen, dass die Rückgabe aller für das Schuljahr 2024/2025 ausgeliehenen Lernmittel (außer Arbeitshefte) spätestens am 04.07.2025 erfolgt sein muss. Eine genaue Auflistung der abzugebenden Lernmittel erhalten die Schülerinnen und Schüler Ende Juni 2025 von der Schule.