Aktuell

Pressemitteilungen / Kreisnachrichten

Blauzungenkrankheit (BTV-3): Informationen zur Seuchenlage und Impfung

Das Blauzungenvirus wird durch blutsaugende Mücken übertragen und tritt saisonal verstärkt zwischen Frühjahr und Herbst auf. Im Oktober 2023 wurde erstmals das Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV-3) in Deutschland festgestellt und hat sich seitdem im ganzen Bundesgebiet verbreitet. Seit Herbst 2024 wurden in den Niederlanden zusätzlich Fälle des Serotyps 12 nachgewiesen. Zunächst schienen Schafe von schwerwiegenderen Krankheitserscheinungen und Verlusten betroffen zu sein; inzwischen sind aber auch bei Rindern zum Teil sehr schwere Verläufe beobachtet worden.

Neben dem erheblichen Tierleid durch Erkrankung und Tod verursacht das Virus auch nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Schäden, welche sich in massiven Einbrüchen in der Milchleistung, Fruchtbarkeitsstörungen oder langanhaltende Klauenprobleme niederschlagen. Dies wird sich in den kommenden Jahren wiederholen - wenn nicht geimpft wird.

Impfung:
Bislang stehen für die Anwendung drei Impfstoffe zur Verfügung: Syvazul 3 von SYVA S.A., Bultavo 3 von Boehringer Ingelheim Vetmedica GmbH und Bluevac 3 von CZ Vaccines S.A.U. Gegen den Serotyp 12 steht zurzeit in Deutschland kein Impfstoff zur Verfügung.

Für Syvazul 3 und Bluevac 3 wird es in Kürze eine reguläre Zulassung geben. Ab diesem Zeitpunkt darf der Impfstoff Buvalto nur noch zum Nachimpfen während der Grundimmunisierung verwendet werden, bis auch der Firma Boehringer eine solche Zulassung erteilt wurde.

Um den bestmöglichen Schutz vor schweren BTV-bedingten Krankheitsverläufen und Leistungseinbrüchen zu gewährleisten, sollte die Impfung empfänglicher Tiere aufgrund der Vektor-/Erregerinteraktion serotyp-spezifisch – Stand Februar 2025 ist dies vordringlich Typ 3 – unbedingt bis Mai abgeschlossen sein. Tierhaltern wird dringend empfohlen, ihre Tiere durch die rechtzeitige Impfung zu schützen.

Geimpfte Einzeltiere oder Herden, die z. B. durch einen hohen Parasitenbefall geschwächt oder aufgrund hoher Milchleistung zusätzlichen Belastungen ausgesetzt sind, können laut StIKo Vet trotz Impfung klinisch erkranken, jedoch sind die Krankheitsverläufe auch dann zumeist milder. Nur gesunde Tiere sind zu impfen. Offensichtlich erkrankte und fiebrige Einzeltiere, die gesundheitsbedingt geschwächt sind, z. B. durch Euterentzündungen oder rund um die Geburt, sind von der Impfung zunächst auszuschließen und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuimpfen.

Die Impfung wird vom Land und der Tierseuchenkasse finanziell unterstützt. Die Beihilfe wird bis zum 31.12.2029 gewährt und beträgt nun 2,50 EUR pro Impfung pro Rind (1,30 EUR Land Rheinland-Pfalz, 1,20 EUR Tierseuchenkasse) und 2,00 EUR pro Impfung pro Schaf oder Ziege (1,20 EUR Land Rheinland-Pfalz, 0,80 EUR Tierseuchenkasse).

Dokumentation der Impfung in HI-Tier:
Um die Nachvollziehbarkeit der durchgeführten Impfungen gewährleisten zu können, sollen die Impfungen in der HI-Tier-Datenbank (www.hi-tier.de) von der verschreibenden bzw. impfenden Tierarztpraxis eingetragen werden. Der vom Land Rheinland-Pfalz und der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz gewährte Impfzuschuss kann nur bei in HIT eingetragenen Impfungen bearbeitet und gewährt werden.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Amtstierärzte gerne zur Verfügung: Tel. 06561 15-5320 oder -5322, E-Mail: veterinaeramt@bitburg-pruem.de