Sie sind noch im Besitz eines Papierführerscheins?
Personen der Geburtsjahrgänge 1952 und älter haben bis 19.01.2033 Zeit zum Umtauschen.
Personen der Jahrgänge 1953 bis 1970, die noch im Besitz des Papierführerscheins sind, haben die Frist bereits überschritten und sollten ihre Führerscheine sobald wie möglich umtauschen.
Personen mit Geburtsjahr 1971 und später, die noch einen Papierführerschein besitzen, müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2025 umtauschen.
Wegen des hohen Aufkommens an Führerscheinumtauschen, bitten wir die aktuell vom Umtausch betroffenen Personen möglichst zeitnah einen Termin bei der Führerscheinstelle in Bitburg oder Prüm zu vereinbaren.
Sie haben bereits einen Kartenführerschein, jedoch ohne Gültigkeitszeitraum (ausgestellt vor dem 19.01.2013)?
Dann müssen Sie Ihren Führerschein erst in den nächsten Jahren umtauschen. In der Regel hängt die genaue Frist vom Ausstellungsjahr Ihres Kartenführerscheins ab.
Bei Fragen ist die Führerscheinstelle per E-Mail (fuehrerscheinstelle@bitburg-pruem.de) oder telefonisch (06561 15-1212) erreichbar.
Weitere Infos dazu sowie zu den erforderlichen Unterlagen erhalten Sie HIER.