Angesichts der bald nahenden sommerlichen Witterung ist dies auch aus Tierschutzgründen unerlässlich. Als Richtzeit für die Schur ist der Zeitraum Mitte Mai bis Ende Juni zu nennen (vgl. Urteile des Verwaltungsgerichtes Trier vom 20.11.2019, Az.: 8 K 2665/19.TR und 8 K 2669/19.TR).
Schafe brauchen im Sommer wie im Winter neben Futter auch eine Wasserversorgung, regelmäßige Klauenpflege, müssen einmal im Jahr geschoren werden und im Winter einen festen Unterstand mit trockenem Liegeplatz sowie im Sommer einen Platz, der die Tiere vor übermäßiger Sonneneinstrahlung schützt.
Weitere Pflichten
Informationen zu den weiteren Pflichten bei der Haltung von Schafen (Anmeldung, Kennzeichnung, HIT-Meldungen, Bestandsregister) finden Sie HIER.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm gerne zur Verfügung: Tel. 06561 15-5324 oder 15-5331 oder per E-Mail: veterinaeramt@bitburg-pruem.de.