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Unwetter an Pfingsten 2024: Antrag auf Soforthilfe jetzt möglich

Wer durch das Elementarereignis einen Schaden an Wohnraum, Hausrat oder Kleidung erlitten hat, erhält demnach unbürokratisch und schnell Hilfe. Voraussetzung für die Auszahlung der Soforthilfen ist weiterhin eine Schadenshöhe, die nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen einen Betrag von 5.000,- Euro übersteigt. Die Höhe der Soforthilfe setzt sich aus einem Sockelbetrag von 1.500,- Euro je Haushalt und 500,- Euro für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, zusammen. Je Haushalt werden maximal 3.000,- Euro Soforthilfe gewährt.

Diese Soforthilfe wird für die Haushalte im Eifelkreis Bitburg-Prüm durch die Kreisverwaltung ausgezahlt. Anträge können ab sofort bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm eingereicht werden. Hierfür steht das Antragsformular (s. unten) zur Verfügung; ebenso die Richtlinie für die Gewährung von staatlichen Soforthilfen des Landes bei außergewöhnlichen Notlagen in privaten Haushalten des Ministeriums des Innern und für Sport.

Die Anträge müssen bis zum 4. Juli 2024 bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises eingegangen sein. 

Für Fragen steht das Bürgertelefon unter der Telefonnummer 06561-15 5555 zur Verfügung. Anfragen können ebenfalls an die E-Mail-Adresse: soforthilfe@bitburg-pruem.de gerichtet werden.