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Afrikanische Schweinepest: Bestätigter Ausbruch in Hessen

Zur Vermeidung einer Seuchenverschleppung wurde um den Fundort eine Restriktionszone im Radius von 15 km gezogen, die sich auf rheinland-pfälzischer Seite auf Teile der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen erstrecken.

Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus zumeist tödlich. Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung ist es daher oberste Priorität mögliche Infektionen einzudämmen und zu verhindern, dass die Krankheit auf Haustierbestände übertritt.

Für andere Haus- und Nutztierarten sowie für den Menschen ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich. Die Verbreitung der Krankheit erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung).

Sollten Sie ein totes oder sich auffällig verhaltendes Wildschwein finden, kontaktieren Sie bitte das Veterinäramt der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm.

Im Rahmen einer präventiven Tierseuchenbekämpfung werden alle Halter von Schweinen im Eifelkreis – auch im Falle von Hobbytierhaltungen – gebeten, Ihre Tierhaltung beim Veterinäramt der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm anzuzeigen. Gesondert anzeigepflichtig ist die Freiland-/Auslaufhaltung von Schweinen.

Weitergehende Informationen finden Sie unter „Meldung einer Tierhaltung“ und „Schweinehaltung im Freien“. Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch unter 06561 15-5320, -5322, -5323 und -5328 zur Verfügung.