Hintergrund ist, dass die technische Umsetzung der neuen Online-Funktionen, die als i-Kfz Stufe 4 bezeichnet werden, mit mehr Aufwand verbunden ist als erwartet. Zudem sind aufgrund verschiedener Cyberangriffe die Anforderungen an die IT-Sicherheit nochmals erhöht worden.
Bis zur Freischaltung der i-Kfz Stufe 4 werden aufgrund erhöhter IT-Sicherheitsanforderungen die bisherigen Funktionen der Online Zulassung von Fahrzeugen (i-Kfz Stufe 3) ab dem 01.02.2024 nicht mehr zur Verfügung gestellt.
Konkret bedeutet das einen Wegfall der bekannten Onlinevorgänge, insbesondere:
> Abmeldung/Außerbetriebsetzung
> Neuzulassung
> Ummeldung
Bitte prüfen Sie, ob das Portal zur Verfügung steht, bevor Sie die vorhandenen Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigungen und der Kennzeichenschilder freilegen, da nach Freilegung der Sicherheitscodes das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb genommen werden darf.
Folgende Dienste bleiben weiterhin online unter https://www.bitburg-pruem.de/buergerservice/verwaltungsleistungen-a-z/kfz-wunschkennzeichen/ verfügbar:
> Wunschkennzeichen
> Zufallskennzeichen
Die Abschaltung von i-Kfz Stufe 3 und die verspätete Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 ist sehr bedauerlich, liegt jedoch nicht im Verantwortungsbereich unserer Kreisverwaltung. Es wird daher um Verständnis dafür gebeten, dass die hiesige Zulassungsstelle für Beschwerden nicht der richtige Ansprechpartner ist.
Bei Fragen erreichen Sie die Zulassungsstelle der Kreisverwaltung unter 06561/15-0 oder unter zulassungsstelle@bitburg-pruem.de.
Vor-Ort-Termine bei der Kreisverwaltung können unter https://www.terminland.de/kv-bitburg/ oder Tel. 06561 15-0 gebucht werden.