Es ist daher mit Ausfällen/Einschränkungen zu rechnen, die auch den Schülerverkehr bzw. Kindergartenkinderverkehr betreffen können. Da auch kurzfristige Arbeitsniederlegungen möglich sind, können derzeit keine genauen Angaben zu Ausfällen und/oder Einschränkungen gemacht werden.
WICHTIG: Auch wenn eine Hinfahrt z.B. zu einer Schule oder einem Kindergarten stattfindet, bedeutet das leider nicht zwangsläufig, dass die Rückfahrt auch durchgeführt werden kann. Fahrten einer Linie sind oftmals verschiedenen Mitarbeitern zugeordnet.
Nähere Einzelheiten dazu sind auf der Homepage des VRT unter www.vrt-info.de zu ersehen. Darüberhinausgehende Informationen liegen der Kreisverwaltung nicht vor.