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Zum Beginn des laufenden Schuljahres 2023/2024 haben alle anspruchsberechtigten Schüler ein Deutschlandticket erhalten. Auf den Chipkarten ist als Ablaufmonat in den meisten Fällen 09/2028 aufgedruckt. Dies bedeutet, dass die Karte höchstens eine Nutzungsdauer bis zu diesem Zeitpunkt haben kann.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der auf der Chipkarte genannte Ablaufmonat nicht automatisch mit dem Bewilligungszeitraum der Schülerbeförderung identisch ist.
Demnach sind auch für das kommende Schuljahr 2024/2025 Anträge auf Übernahme von Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler, die einen Schulwechsel vornehmen (Bsp. von Grundschule zur weiterführenden Schule), zu stellen. Auch ist bei einem Wohnortwechsel weiterhin ein neuer Antrag zu stellen, damit geprüft werden kann, ob die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Die Chipkarten der Schülerinnen und Schüler, die im kommenden Schuljahr keinen Anspruch mehr auf die Übernahme von Schülerfahrtkosten durch den Eifelkreis Bitburg-Prüm haben, werden zum 31.07.2024 von dem beauftragten Anbieter (derzeit DB Regio Bus Mitte) abgeschaltet und sind dann nicht mehr aktiv. Hiervon sind vor allem die Klassenstufe 4 (sofern kein neuer Antrag für die Klassenstufe 5 gestellt wurde) und die gesamte Klassenstufe 10 (sofern kein Antrag für die Sekundarstufe II erfolgte) betroffen.
Die weiterhin anspruchsberechtigten Schüler behalten ihre Chipkarten in der Regel über den Schuljahreswechsel hinaus und dürfen sie deshalb nicht wegwerfen! Ausnahmsweise könnte zum Beginn des Schuljahres 2024-25 ein Anbieterwechsel für die Chipkarten eintreten, wodurch dann neue Karten notwendig würden. Hierüber würden wir rechtzeitig informieren. Ein neuer Antrag auf Schülerfahrkosten ist jedoch (außer wie oben beschrieben bei einem Schul- oder Wohnortwechsel) nicht erforderlich.
Die Kreisverwaltung bittet daher alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum neuen Schuljahr in die Klassenstufe 1 oder in die Klassenstufe 5 wechseln und noch keinen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten gestellt haben, dies am besten umgehend zu erledigen.
Die Anträge sind zu finden unter: https://client.rlpdirekt.de/public/kveifelkreisbitburgpruem_bis/buergerservice/leistungen/RLP:entry:105044:ANLR-VLR/schuelerbefoerderung-kostenerstattung-beantragen/