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Stichtagsmeldung für Schweine, Schafe und Ziegen nicht vergessen

Jeder Halter von Schweinen, Schafen oder Ziegen - auch Hobbyhaltungen - hat, gemäß § 26 (3) der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV), an den Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V. bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der am 1. Januar (Stichtag) im Bestand gehaltene Tiere zu melden.

Schweine sind getrennt nach
- Zuchtsauen,
- sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 Kilogramm und
- Ferkel bis einschließlich 30 Kilogramm
zu melden.

Schafe und Ziegen sind getrennt nach den Altersgruppen
- bis einschließlich neun Monate,
- zehn bis einschließlich 18 Monate und
- ab 19 Monaten
zu melden.

Werden zu dem oben genannten Stichtag kurzfristig keine Schweine, Schafe oder Ziegen gehalten – eine erneute Aufstellung ist jedoch im Jahresverlauf vorgesehen – so ist der Bestand mit 0 Tieren zu melden. Eine Stichtagsmeldung bei endgültiger Aufgabe der Schweine-, Schafs- oder Ziegenhaltung ist nicht erforderlich. In diesem Fall ist die Betriebsaufgabe dem zuständigen Veterinäramt zu melden.

Bei Fragen stehen die Ansprechpartner des Veterinäramts gerne zur Verfügung: E-Mail: veterinaeramt@bitburg-pruem.de, Tel. 06561 15-5323 oder -5326.