Nach den Vorschriften der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsvorschriften und der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung kann die zuständige Behörde einem Jäger die Probenentnahme für die amtliche Trichinenuntersuchung sowie die Kennzeichnung mit Wildohrmarken übertragen. Voraussetzung ist u.a. die Teilnahme an einer vom hiesigen Veterinäramt anerkannten Schulung hinsichtlich Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen und Dachsen sowie die danach erfolgte behördliche Übertragung dieser amtlichen Tätigkeit („Beleihung“).
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung veranstaltet in Kooperation mit der Kreisgruppe Bitburg-Prüm im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. eine entsprechende Schulung. Schulungsinhalte sind u.a. Rechtsgrundlagen, Grundkenntnisse der Trichinellose, Grundkenntnisse der Anatomie des Wildschweines und des Dachses, Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen und Dachsen, Kennzeichnung etc.
Die nächste Schulung findet am Samstag, den 18.05.2024, um 10:00 Uhr in der Gastronomie „Zum Sprungraum“ bei der RUW, Hamerter Berg 1, 54636 Fließem, statt. Anmeldeformulare sind bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Sonja Scherschel-Bommes (Tel. 06561 15-5311 oder Veterinaeramt@bitburg-pruem.de) erhältlich. Anmeldeschluss ist der 10. Mai 2024.