Der aktuelle Fokus des Umtauschs in einen EU-Kartenführerschein betrifft Personen, die zwischen 1965 und 1970 geboren sind. Diese Geburtsjahrgänge sind aktuell in der Frist bis zum 19.01.2024. Die Kreisverwaltung bittet die betroffenen Fahrerlaubnisinhaber, einen Termin für den Führerscheinumtausch bei der Kreisverwaltung in Bitburg oder Prüm zu vereinbaren. Spätestens ca. 8 Wochen vor Ablauf der Frist sollte der Antrag gestellt sein, damit rechtzeitig ein Umtausch gewährleistet werden kann.
Für den Umtausch werden benötigt: Lichtbildausweis, jetziger Führerschein sowie ein biometrisches Lichtbild und, sofern der Führerschein nicht im Geltungsbereich der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm ausgestellt wurde, ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister („Karteikartenabschrift“).
Die detaillierten Fristen, für welche Jahrgänge und Ausstellungsjahre wann ein Umtausch erforderlich ist, können HIER nachgelesen werden. Dort findet man zudem die Möglichkeit, Termine bequem online zu buchen.