Wenn man orange gekleidete Jäger, Hundeführer und Treiber am Treffpunkt sieht, steht eine Drückjagd kurz bevor. Manchmal stehen bereits Jäger in ihren deutlich sichtbaren Jacken am Wald- und Feldrand, man hört Schüsse und Hunde bellen – dann ist die Jagd in vollem Gange. Vorsicht ist dann das oberste Gebot! Wild oder Hunde können von allen Seiten Straßen und Wege queren.
Was muss der Jagdleiter tun?
Er muss der Verkehrssicherungspflicht nachkommen: Dort wo öffentliche, stark befahrene Straßen sind, meldet er eine Verkehrsberuhigung bei der Kreisverwaltung an (Ansprechpartnerin: Lena Wirtz, E-Mail: wirtz.lena@bitburg-pruem.de, Tel. 06561 15-1161). Bitte rechtzeitig melden, damit die Straßenmeisterei Schilder aufstellen kann. Auf den Feld-, Reit- und Wanderwegen sollte der Jagdleiter mit Schildern auf die Jagd hinweisen.
Was muss der Autofahrer, Wanderer, Spaziergänger oder Reiter tun?
Achten Sie bitte auf die Hinweisschilder. Wo die Geschwindigkeit begrenzt wurde, müssen Sie sich strikt daran halten – nicht nur zu Ihrer eigenen Sicherheit, sondern auch wegen der Jagdhunde, die bei der „Arbeit“ keine Straßen kennen. Auch Jäger haben eine ganz enge Bindung zu ihren Hunden. Wenn Sie auf dem Pferd oder zu Fuß unterwegs sind, achten Sie auf Hinweisschilder und meiden Sie die bejagenden Bezirke weiträumig. In der Regel wird im Jagdrevier ein bis zweimal pro Jahr eine Drückjagd durchgeführt, wo Rücksicht gefragt ist.