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Offizieller Baubeginn im Wasserwerk Bettingen: Klimaschutzministerin Eder übergibt Förderbescheide in Höhe von mehr als 13,6 Millionen Euro

Klimaschutzministerin Eder mit Landrat Andreas Kruppert (zugleich Verwaltungsratsvorsitzender der Landwerke Eifel), Arndt Müller (Verwaltungsratsvorsitzender KNE und Vorstand SWT) sowie den Vorständen der Landwerke Eifel und Kommunale Netze Eifel (Foto: SWT).


Die Ministerin übergab zwei Förderbescheide für das regionale Verbundnetz mit einer Gesamthöhe von mehr als 13,6 Millionen Euro. Davon sind sechs Millionen Euro für die Nord-Süd-Trasse und rund 7,6 Millionen Euro für die Ost-West-Achse. Andreas Kruppert, Landrat des Eifelkreises und Vorsitzender des LWE-Verwaltungsrats, freut sich über diese weitreichende Unterstützung: „Wir stellen mit dem Projekt die Weichen für eine sichere und zuverlässige Trinkwasserversorgung in unserem Landkreis. Das ist die Grundlage für eine gute Lebensqualität und ein entscheidender Wettbewerbsvorteil für die ansässigen Unternehmen.“

Um die Aufbereitungskapazität in Bettingen entsprechend der neuen Möglichkeiten zu erhöhen, ist neben neuen Aufbereitungsfiltern eine spezielle Enthärtungsanlage geplant. Das so aufbereitete, weichere Trinkwasser kann dann über die neue Transportleitung des Verbundsystems nicht nur den Menschen in der Verbandsgemeinde Bitburger Land, sondern auch im gesamten Verbundgebiet zur Verfügung gestellt werden.

Neben der Versorgungssicherheit liegt der Fokus auf einem nachhaltigen Betrieb des Wasserwerks und des Leitungsnetzes. Arndt Müller, Verwaltungsratsvorsitzender der Kommunalen Netze Eifel und Vorstand der Stadtwerke Trier, erklärt: „Um den Energiebedarf der Anlage aus eigner Kraft zu decken, planen wir den Bau von Photovoltaikanlagen direkt vor Ort. Außerdem möchten wir einen 400 kWh Batteriespeicher in Betrieb nehmen, um den selbst erzeugten Strom optimal zu nutzen.“

Voraussichtlich Ende 2024 wird die Erweiterung in Bettingen vollständig abgeschlossen sein. Da die bestehende Anlage regulär in Betrieb bleibt, ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort während der Bauarbeiten uneingeschränkt sichergestellt.