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Die Führerscheinstelle des Eifelkreises Bitburg-Prüm erinnert an den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein

Papierführerscheine von Personen, die zwischen 1953 und 1964 geboren sind, müssten schon seit 19.01.2022 bzw. 19.01.2023 umgetauscht sein. Ein Umtausch ist auch nach Ablauf der Frist möglich und erforderlich. Der betreffende Personenkreis sollte zeitnah einen Termin bei der Führerscheinstelle vereinbaren. Bei nicht aktuell gültigem Führerschein wäre bei Kontrolle der Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu erwarten.
Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 sind aktuell in der Frist bis zum 19.01.2024. Die Kreisverwaltung bittet die betroffenen Fahrerlaubnisinhaber, in den nächsten Monaten einen Termin für den Führerscheinumtausch bei der Kreisverwaltung in Bitburg oder Prüm zu vereinbaren. Spätestens ca. 8 Wochen vor Ablauf der Frist sollte der Antrag gestellt sein, damit rechtzeitig ein Umtausch gewährleistet werden kann.
Papierführerscheine von jüngeren Fahrerlaubnisinhabern müssen erst bis 19.01.2025 umgetauscht werden.

Personen mit den Geburtsjahrgängen vor 1953, die noch einen alten Führerschein besitzen, müssen ihren Führerschein nicht sofort umtauschen, sondern erst bis zum 19.01.2033.

Personen, die schon einen Kartenführerschein besitzen, müssen diesen auch umtauschen. Der Umtausch richtet sich dann nach dem Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins; frühestens bis 19.01.2026, wenn der Kartenführerschein 1999 bis 2001 ausgestellt wurde.

Für den Umtausch werden benötigt: Lichtbildausweis, jetziger Führerschein sowie ein biometrisches Lichtbild und, sofern der Führerschein nicht im Geltungsbereich der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm ausgestellt wurde, ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister („Karteikartenabschrift“).

Zusätzlicher Hinweis:
Wenn zudem eine Verlängerung der ausgelaufenen Fahrerlaubnis für die Klasse C gewünscht ist, werden zusätzliche Nachweise über die augenärztliche und ärztliche Untersuchung benötigt. 

Die detaillierten Fristen, für welche Jahrgänge sowie Ausstellungsjahre wann ein Umtausch erforderlich ist, können auf unserer Internetseite www.bitburg-pruem.de nachgelesen werden. Dort findet man auch alle weiteren Erläuterungen sowie die Möglichkeit, Termine bequem online zu buchen.

Quelle: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html

Verlängerung der Fahrtenschreiberkarten

Die Fahrerkarte und die Unternehmenskarte sind fünf Jahre gültig und können ab sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit neu beantragt werden. Da die Terminvergabe, die Bearbeitung und die Produktion eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, empfiehlt sich eine frühzeitige Beantragung, damit die neue Karte nahtlos verwendet werden kann. Auch diese Termine können bei der Führerscheinstelle online vereinbart werden.  
Alternativ können Antragsteller diese Leistungen auch vollständig online unter www.bitburg-pruem.de abwickeln.