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Chancen für den Arbeitsmarkt durch Inklusion beeinträchtigter Menschen: Das „Budget für Arbeit“ als Erfolgsgeschichte im Eifelkreis

Der Eifelkreis Bitburg-Prüm ist von Beginn an mit dabei und war in der Startphase Modellkommune. Aufgrund der positiven Umsetzung in die Praxis und des Erfolgs ist diese Möglichkeit des Arbeitslebens für Menschen mit Behinderungen bundesweit gesetzlich implementiert.

Das „Budget für Arbeit“ richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei gleichwertigen anderen Leistungsanbietern erfüllen und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sozialversicherungspflichtig arbeiten möchten.

Im Eifelkreis Bitburg-Prüm gibt es vielfältige positive Beispiele, wie Menschen mit ihren individuellen Beeinträchtigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert wurden. Aktuell sind es über vierzig Betriebe im Landkreis, in denen Menschen mit einer geistigen, körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung mit ihren guten Kompetenzen und ihrer Fachlichkeit beschäftigt sind. In den kommenden Ausgaben der Kreisnachrichten werden einzelne Budgetnehmer und Budgetnehmerinnen zu Wort kommen und ihre Arbeit und ihre Arbeitsstelle vorstellen. Diese Budgetarbeitsverhältnisse entstehen insbesondere im Helfer- oder Servicebereich. Die Budgetnehmer und Budgetnehmerinnen sind Teil des Teams im Unternehmen. Darauf sind sie stolz; dies führt für sie zu einer hohen Arbeitszufriedenheit und zur Steigerung des Selbstwertgefühls.

Aktuell bedingt der in allen Bereichen bestehende Arbeitskräftemangel eine besondere Chance für Arbeitgeber und Budgetnehmer zur Inklusion von Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, beispielsweise in Handwerksbetrieben, in der Gastronomie, in Küchenbereichen, als Betreuungskraft in der Altenpflege oder als Hausmeistergehilfe

Das „Budget für Arbeit“ nach § 61 SGB IX umfasst

- eine Geldleistung in Form des Lohnkostenzuschusses von bis zu 75 % des regelmäßigen Arbeitsentgelts
- und einer Leistung für Anleitung und Betreuung am Arbeitsplatz (Jobcoaching)

Das „Budget für Arbeit“ ist grundsätzlich als dauerhafte Lösung für unbefristete Arbeitsverträge ausgerichtet.

Sollten Sie als künftiger Budgetnehmer oder als Arbeitgeber Interesse an dieser Leistung haben, steht Ansprechpartnerin Birgit Heck, Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt für Soziales (Tel. 06561 15-5206, E-Mail: heck.birgit@bitburg-pruem.de) gerne für ein Gespräch zur Verfügung.