Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht zurückzahlbare Zuschüsse gewährt. Ziele der Förderung sind das tierschutzgerechte Schlachten im Herkunftsbetrieb zu fördern und die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu stärken, in dem entsprechende wirtschaftliche Anreize für landwirtschaftliche Betriebe und regionale, handwerkliche Schlachthöfe geschaffen werden.
Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als Projektträger beauftragt (http://www.ble.de). Vordrucke für Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter http://foerderportal.bund.de im „Formularschrank“ der BLE abgerufen werden.
Interessierte werden gebeten, sich bis Ende März beim Veterinäramt der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Fachbereich Lebensmittelüberwachung, zu melden (E-Mail: Veterinaeramt@bitburg-pruem.de, Telefon: 06561 15-5320).