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Umtausch in einen EU-Kartenführerschein: Das ist zu beachten

Die bisherigen grauen und rosafarbenen Papierführerscheine der Bundesrepublik Deutschland haben weiterhin Gültigkeit. Sie müssen jedoch in den nächsten Jahren in neue Führerscheindokumente umgetauscht werden.

Papierführerscheine von Personen, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind, müssten bereits zum 19.01.2023 umgetauscht sein; ein Umtausch ist jedoch auch nach Ablauf der Frist möglich und erforderlich. Der betreffende Personenkreis sollte zeitnah einen Termin bei der Führerscheinstelle vereinbaren. Bei nicht aktuell gültigem Führerschein wäre bei Kontrolle der Polizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu erwarten.

Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 sind aktuell in der Frist bis zum 19.01.2024. Eine Terminbuchung ist zeitnah nicht erforderlich, sondern kann im Laufe des Jahres angestrebt werden. Spätestens ca. 8 Wochen vor Ablauf der Frist sollte der Antrag jedoch gestellt sein, damit rechtzeitig ein Umtausch gewährleistet werden kann.

Personen mit den Geburtsjahrgängen vor 1953, die noch einen alten Führerschein besitzen, müssen ihren Führerschein nicht sofort umtauschen, sondern erst bis zum 19.01.2033.

Personen, die bereits einen Kartenführerschein besitzen, müssen erst später ihren Führerschein umtauschen lassen. Der Umtausch richtet sich dann nach dem Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins; frühestens bis 19.01.2026, wenn der Kartenführerschein 1999 bis 2001 ausgestellt wurde.

Für den Umtausch werden benötigt:
- Lichtbildausweis
- aktueller Führerschein
- biometrisches Foto
- sofern der Führerschein nicht im Geltungsbereich der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm ausgestellt wurde: ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister („Karteikartenabschrift“).

Es fallen Gebühren in Höhe von 25,30 EUR an; optional weitere 5,00 EUR, sollte der Direktversand des Kartenführerscheins ausgewählt werden.

Wenn zudem eine Verlängerung Ihrer ausgelaufenen Fahrerlaubnis für die Klasse C gewünscht ist, denken Sie daran, dass Sie die erforderlichen Untersuchungen (augenärztliche und ärztliche Untersuchung) zusätzlich vorlegen.

Die detaillierten Fristen, für welche Jahrgänge sowie Ausstellungsjahre wann ein Umtausch erforderlich ist, können im Internet unter www.bitburg-pruem.de eingesehen werden. Dort finden Sie auch alle weiteren Erläuterungen sowie die Möglichkeit, Termine bequem online zu buchen.