Das Land Rheinland-Pfalz hat dem Eifelkreis Bitburg-Prüm zugunsten der privaten Geschädigten der Unwetterkatastrophe Spendenmittel aus dessen Spendenaktion zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden im Eifelkreis Bitburg-Prüm nach Maßgabe der „Richtlinie Spendenverteilung Unwetterkatastrophe 2021“ verteilt.
Den durch das Unwetter Geschädigten soll zusätzlich zu den Wiederaufbauhilfen des Landes durch die Verteilung dieser Spendenmittel finanziell geholfen werden; insbesondere soll in besonderen Härtefällen der Eigenanteil abgemildert werden. Weiterhin sollen private Vereine sowie Initiativen gefördert werden, deren Arbeit unmittelbar der von der Katastrophe betroffenen Einwohnerinnen und Einwohnern zugutekommt.
Voraussetzung für die Gewährung von Spendenmitteln ist gemäß der Richtlinie, dass den Antragstellern infolge der Hochwasserkatastrophe unverschuldet Schäden am Hausrat oder an Wohngebäuden entstanden sind (z.B. durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation oder Hangrutsch).
Die Anträge sind sowohl von privaten Geschädigten als auch von privaten Vereinen und Projekten bis zum 31.12.2023 bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm zu stellen. Später eingehende Anträge können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Zur "Richtlinie Spendenverteilung Unwetterkatastrophe 2021"
Zu den Anträgen auf Gewährung von Spendenmitteln des Landes
Bei Unklarheiten senden Sie bitte eine Mail an spenden2021@bitburg-pruem.de