Schweine sind getrennt nach
- Zuchtsauen,
- sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 Kilogramm und
- Ferkel bis einschließlich 30 Kilogramm
zu melden.
Schafe und Ziegen sind getrennt nach den Altersgruppen
- bis einschließlich neun Monate,
- zehn bis einschließlich 18 Monate und
- ab 19 Monaten
zu melden.
Werden zu dem oben genannten Stichtag kurzfristig keine Schweine, Schafe oder Ziegen gehalten, eine erneute Aufstellung ist jedoch im Jahresverlauf vorgesehen, so ist der Bestand mit 0 Tieren zu melden. Eine Stichtagsmeldung bei endgültiger Aufgabe der Schweine-, Schafs- oder Ziegenhaltung ist nicht erforderlich. In diesem Fall ist die Betriebsaufgabe dem zuständigen Veterinäramt zu melden.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: E-Mail: veterinaeramt@bitburg-pruem.de, Telefon 06561 15-5323 oder -5326.