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Stichtagsmeldung für Schweine, Schafe und Ziegen nicht vergessen

Schweine sind getrennt nach

- Zuchtsauen,
- sonstigen Zucht- und Mastschweinen über 30 Kilogramm und
- Ferkel bis einschließlich 30 Kilogramm

zu melden.

Schafe und Ziegen sind getrennt nach den Altersgruppen

- bis einschließlich neun Monate,
- zehn bis einschließlich 18 Monate und
- ab 19 Monaten

zu melden.

Werden zu dem oben genannten Stichtag kurzfristig keine Schweine, Schafe oder Ziegen gehalten, eine erneute Aufstellung ist jedoch im Jahresverlauf vorgesehen, so ist der Bestand mit 0 Tieren zu melden. Eine Stichtagsmeldung bei endgültiger Aufgabe der Schweine-, Schafs- oder Ziegenhaltung ist nicht erforderlich. In diesem Fall ist die Betriebsaufgabe dem zuständigen Veterinäramt zu melden.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: E-Mail: veterinaeramt@bitburg-pruem.de, Telefon 06561 15-5323 oder -5326.