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Weitere Digitalleistung freigeschaltet: Unterhaltsvorschussleistungen können künftig online beantragt werden

Unterhaltsvorschussleistungen können von alleinerziehenden Elternteilen beantragt werden, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann.

Der Erstantrag auf Unterhaltsvorschuss sowie die jährliche Überprüfung des Unterhaltsvorschusses können nun online ausgefüllt werden. Alle erforderlichen Informationen und Unterlagen können bequem digital eingereicht werden.

Für die Nutzung der Online-Anträge ist eine Registrierung im Antragsportal erforderlich, für die lediglich eine E-Mail-Adresse benötigt wird. Mithilfe der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises können die Anträge elektronisch unterzeichnet werden, sodass eine nachträgliche persönliche Unterschrift nicht mehr erforderlich ist.

Die Online-Anträge können auf Plattformen wie www.rlpdirekt.de oder www.bus.rlp.de sowie unter folgenden Links aufgerufen werden:

Zum Onlineformular "Antrag Unterhaltsvorschuss"

Zum Onlineformular "Unterhaltsvorschuss - jährliche Überprüfung"