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Rehkitzrettung mit Drohnen: Landwirtschaft und Jägerschaft gemeinsam für den Jungtierschutz

Leidtragende sind dann überwiegend Rehkitze und andere Jungtiere, wie Hasen oder Bodenbrüter. Von Natur aus haben die Kitze in den ersten Wochen noch keinen Fluchtinstinkt und ducken sich lediglich bei Gefahr, um sich vor Beutegreifern zu verstecken. Doch dies tun sie auch, wenn der Traktor mit dem Mähwerk kommt, mit dem Resultat, dass das Kitz getötet oder schwer verletzt wird und langsam verenden muss.

In der Vergangenheit kam es hier immer wieder dazu, dass Landwirte ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind und wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bestraft wurden, wenn sie Rehkitze beim Mähen verletzt oder getötet haben. Kreisjagdmeister Gerd Grebener weist gemeinsam mit der Kreisgruppe Bitburg-Prüm im Landesjagdverband RLP darauf hin, dass gemäß einer Empfehlung des Deutschen Bauernverbands (DBV) der Mahdtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen ist. Dies sei notwendig, um tierschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Außerdem empfiehlt der Verband, von innen nach außen zu mähen, was den Tieren die Flucht ermöglicht.

Nach der Rechtsprechung hat der Landwirt alle möglichen und zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zu treffen, um das „Ausmähen von Kitzen“ zu vermeiden. Wer nichts unternimmt, handelt grob fahrlässig. Die Beauftragung eines Lohnunternehmers entbindet den Landwirt nicht von dessen Verantwortung. Weitere mögliche Vorsorgemaßnahmen sind die Anwendung bewährter Vergrämungstechniken (Aufstellen geeigneter Scheuchen ca. 24 Std vor Mahd), das Absuchen der Fläche mit dem Jagdhund oder einem Infrarot-Wildfinder, der Einsatz elektronischer und am Mähwerk angebrachte Kitzretter oder der Einsatz von Drohnen.

Kitzrettung mit Hilfe von Drohnen
Die Kreisgruppe Bitburg-Prüm im Landesjagdverband besitzt aktuell vier eigene Drohnen sowie Kontakte zu weiteren privaten Drohnenpiloten, welche aktiv bei der Suche nach Jungwild behilflich sind. Im Jahr 2022 hatte die Kreisgruppe nur zwei Drohnen eingesetzt, mit deren Hilfe 150 Kitze gerettet werden konnten. Weitere 200 Kitze konnten mit privaten Drohnenteams gerettet werden. Zu beachten ist hier, dass der Einsatz mit Drohnen auch rechtlich abgesichert ist. So muss der für das Revier zuständige Jagdausübungsberechtigte seine Zustimmung erteilt haben und sollte auch entweder persönlich oder durch einen berechtigten Stellvertreter vor Ort sein. Ein selbständiges Absuchen nach Jungwild ohne diese Genehmigung entspricht dem Straftatbestand „Nachstellen von Wild“, also Wilderei.

Steht der Mähtermin fest, werden Landwirte im Eifelkreis gebeten, sich rechtzeitig an die Kreisgruppe Bitburg-Prüm (vorstand@ljv-eifelkreis.de) zu wenden.