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Gravierende Neuerungen in der Agrarförderung

Mutterkuh-, Mutterziegen- und Mutterschafprämie, Öko-Regelungen sowie der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz sind neu. Greeningprämie, Kleinerzeugerregelung und Zahlungsansprüche sind weggefallen. Bei den verbliebenen Prämien sind andere Voraussetzungen und Vorgaben als noch im Jahr 2022 einzuhalten. Das Deutschland zur Verfügung stehende Prämienvolumen bleibt zwar konstant, einzelne Prämiensätze wurden aber zugunsten der neu eingeführten Prämien sowie der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen abgesenkt.

Antragstellung und die sich anschließende Kommunikation zwischen Antragsteller und der Kreisverwaltung als Bewilligungsstelle sollen grundsätzlich nur noch auf elektronischem Weg erfolgen. Aus diesem Grund steht den Antragstellern eine neue Antragssoftware - der landwirtschaftliche elektronische Antrag (LEA) - zur Verfügung. Den Antragstellern aus dem Jahr 2022 wurden vor einigen Tagen die Zugangsdaten für LEA von der Kreisverwaltung übersandt. Landwirtschaftliche Betriebe, die dieses Schreiben nicht erhalten haben, sollten sich umgehend mit der Kreisverwaltung in Verbindung setzen. Die Antragsfrist läuft bereits am 15. Mai 2023 ab.

Umfangreiche Informationen zur Agrarreform 2023 und zur Umsetzung in Rheinland-Pfalz sind unter anderem zu finden unter www.eantrag.rlp.dewww.add.rlp.dewww.agrarumwelt.rlp.dewww.dlr-eifel.rlp.de und www.gqs.rlp.de.