Die Umstellung auf ein Handyticket ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Hierzu werden zu gegebener Zeit weitere Informationen folgen.
Damit gewährleistet ist, dass die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig in Besitz der Chipkarten kommen, bittet die Kreisverwaltung alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum neuen Schuljahr in die Klassenstufe 1 oder in die Klassenstufe 5 wechseln und noch keinen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrtkosten gestellt haben, dies umgehend möglichst bis zum 17.04.2023 zu erledigen.
Die Anträge sind >HIER< zu finden. Auf die Eingabe des richtigen Schuljahres ist bei der Antragstellung zu achten.
Für Schülerinnen und Schüler der übrigen Klassenstufen muss der Antrag in der Regel nur dann neu gestellt werden, wenn ein Schul- oder Wohnortwechsel eingetreten ist.Auch wenn das Deutschlandticket bundesweit im öffentlichen Nahverkehr gilt, müssen diese Änderungen der Kreisverwaltung weiterhin unbedingt zeitnah mitgeteilt werden.Besucht das Kind weiterhin die gleiche Schule und ist kein Umzug erfolgt, ist zunächst nichts zu unternehmen.
Für Rückfragen zum Antragsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Schülerbeförderung (Tel. 06561/15 -1191; -1190; E-Mail schuelerbefoerderung@bitburg-pruem.de) gerne zur Verfügung.