Tel. 06306 911199 oder 06131 884268199
zu melden sind. Auch außerhalb der Bürozeiten, an Wochenenden und Feiertagen, können hierüber Meldungen zu toten und verletzten Nutz- und Wildtieren gemacht sowie alle anderen Hinweise wie Sichtungen oder Losungsfunde gemeldet werden.
Die Begutachtung toter oder verletzter Nutztiere mit Verdacht auf Beteiligung großer Beutegreifer findet ausschließlich durch vom Land Rheinland-Pfalz beauftragte Personen statt. Wurde im Vorfeld eine Beprobung des Tierkörpers durch andere Personen durchgeführt, muss dies dem KLUWO unverzüglich mitgeteilt werden. Gutachterinnen und Gutachter des KLUWO händigen auf Wunsch den betroffenen Tierhaltern Abstrichproben, sog. B-Proben, zur eigenen Verwendung aus. Im Falle der Beprobung eines Tierkörpers mit Verdacht auf Beteiligung großer Beutegreifer durch Dritte kann eine Kontamination des Tierkörpers im Vorfeld der Beprobung durch das KLUWO nicht ausgeschlossen werden.
Erhält das KLUWO im Nachgang einer Begutachtung Kenntnis darüber, dass zuvor eine Beprobung durch Dritte erfolgte, die nicht kommuniziert wurde, behält sich das KLUWO vor, die Anfahrt und die Arbeitskosten des amtlich beauftragten Gutachters in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist die Beantragung einer Ausgleichszahlung bei vorheriger Beprobung eines Nutztierriss-Verdachtsfalls durch Dritte nicht mehr gegeben. Dies gilt auch Fällen, in denen ein wolfsabweisender Grundschutz innerhalb ausgewiesener Präventionsgebiete vorliegt. Weitere Informationen unter https://fawf.wald.rlp.de/