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Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe finden wieder statt

Nach Entspannung der aktuellen Situation in Zusammenhang mit dem Coronavirus finden ab dem 20. Oktober 2022 wieder wöchentlich Belehrungen in den Räumlichkeiten der Kreisverwaltung statt. Die Anmeldung kann online über die Homepage der Kreisverwaltung erfolgen. Eine Belehrung dauert ca. zwei Stunden. Einlass ist eine halbe Stunde vorher. Die Ausgabe der Bescheinigungen erfolgt unmittelbar danach.

Die Zahlung der Gebühr in Höhe von 30,00 € muss in bar entrichtet werden. Bei Ausbildung, Praktikum oder ehrenamtlicher Tätigkeit ist die Bescheinigung gebührenfrei. Es wird darum gebeten, einen entsprechenden Nachweis in Kopie hierüber mitzubringen. Verpflichtend ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes und die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen.