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Umtausch der Fahrerlaubnis in einen EU-Kartenführerschein

Papierführerscheine von Personen, die zwischen 1959 und 1964 geboren sind, müssen bereits bis zum 19.01.2023 umgetauscht werden. Aufgrund der hohen Anzahl des betroffenen Personenkreises und weil für den Druck und Versand der neuen Dokumente mehrere Wochen einzuplanen sind, werden die betroffenen Fahrerlaubnisinhaber gebeten, bereits jetzt einen Termin bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung in Bitburg oder Prüm zu vereinbaren.

Personen mit den Geburtsjahrgängen vor 1953, die noch einen alten Führerschein besitzen, müssen ihren Führerschein nicht sofort umtauschen, sondern erst bis zum 19.01.2033.

Für den Umtausch werden benötigt: Lichtbildausweis, jetziger Führerschein sowie ein biometrisches Lichtbild und, sofern der Führerschein nicht im Geltungsbereich der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm ausgestellt wurde, ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister („Karteikartenabschrift“).

Die detaillierten Fristen, für welche Jahrgänge sowie Ausstellungsjahre wann ein Umtausch erforderlich ist, können > HIER < nachgelesen werden. Dort sind auch alle weiteren Erläuterungen zu finden sowie die Möglichkeit, Termine bequem online zu buchen.