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Achtung Bauherren: Solarpflicht ab dem 01.01.2023

Dieses Gesetz verpflichtet gewerbliche Bauherrinnen und Bauherren zur Installation von Photovoltaikanlagen auf ihren Gebäuden bzw. Parkplätzen. Betroffen hiervon sind alle gewerblich genutzten Neubauten mit mehr als 100 m2 Nutzfläche sowie neue offene Parkplätze ab 50 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge.

Die Regelung ist auf alle Bauanträge anzuwenden, die ab dem 01.01.2023 bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde bzw. Gemeindeverwaltung eingehen. Ab diesem Zeitpunkt ist im Rahmen der Bauantragstellung zusätzlich ein rechnerischer Nachweis vorzulegen, aus dem die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus dem LSolarG ersichtlich ist. Als Nachweis ist nach Baufertigstellung innerhalb von drei Monaten eine schriftliche Bestätigung der Bundesnetzagentur über die Registrierung im Marktstammregister vorzulegen.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) beabsichtigt, in einer Landesverordnung (Solaranlagen-Pflicht-Verordnung – SolarPf-VO) nähere Details zu regeln und zu erläutern. Das Inkrafttreten dieser Landesverordnung steht noch aus.