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A.R.T. beschließt Gebührensätze ab 2023

Kostensteigerungen und Gesetzesänderungen
„Die Kosten steigen in allen Wirtschaftsbereichen enorm. Das trifft natürlich auch den Betrieb der Müllabfuhr. Vom Kraftstoff für die Fahrzeuge, über die Strom- und Gaspreise bis zu den Kosten für Ersatzteile, Abfallbehälter und vieles mehr sind die Preise geradezu explodiert. Auch die Kosten für unsere Bauprojekte für Wertstoffhöfe und Betriebsgebäude sind davon betroffen.“ erklärt die A.R.T. Sprecherin Kirsten Kielholtz.

Weil der A.R.T. nach dem Prinzip der Kostendeckung ohne Gewinnerzielung arbeitet und die Abfallgebühr einfach nur die Summe aller (Betriebs-)kosten ist, müssen die Gebühren an die Kostensteigerungen angepasst werden. Für die Gebührenkalkulation gelten die Grundsätze des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG).

Restabfalltrocknung und -sortierung
Verschärft wird die Situation außerdem durch das vom Bundestag im Oktober verabschiedete Brennstoffemmissionshandelsgesetz (BEHG). Das Gesetz sieht vor, dass ab 2024 auch für die thermische Entsorgung von Siedlungsabfällen – also die Verbrennung der getrockneten Abfälle aus der MBT – eine CO2-Beaufschlagung fällig wird. Ursprünglich sollte die Zusatzbelastung bereits ab dem 01.01.2023 erfolgen. Der Zuschlag erhöht sich jährlich, was die Entsorgung der Abfälle auch in Folgejahren deutlich verteuern wird. Anders als andere öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger profitiert der A.R.T. dabei aber von der in Mertesdorf praktizierten Abfallvorbehandlung. Durch die mechanisch-biologische Trocknung, die technische Nachsortierung und stoffliche Verwertung der Siedlungsabfälle kann der dann nur noch verbleibende, der Verbrennung zugeführte Anteil, um rund die Hälfte reduziert werden. Die Region ist damit nicht nur klimapolitisch gut aufgestellt, sondern spart jährlich mehrere Millionen Euro aus der Vermeidung von CO2-Zuschlägen.

Abfallgebühren 2023
Noch bis einschließlich 2025 verfügen die einzelnen Landkreise über getrennte Gebührenhaushalte. Bis dahin trägt jeder Landkreis die Kosten, die für die Abfallsammlung, die Abfallentsorgung und den Betrieb etwaiger Deponien und Entsorgungszentren in seinem Gebiet anfallen. Dadurch und durch noch bestehende Unterschiede im Eigenkapital ergeben sich zurzeit noch Unterschiede in der Höhe der Gebühren der einzelnen Landkreise. Erst nach der geplanten Zusammenlegung der Teilhaushalte zum 01.01.2026 wird es gleiche Gebühren im gesamten Verbandsgebiet des A.R.T. geben.

Trier & Trier-Saarburg

Jahresgrundgebühr

 

bis 2022

ab 2023

80 Liter Abfallbehälter (-4 Pers.)

104,31 €

112,27 €

120 Liter Abfallbehälter (5-6 Pers.)

131,02 €

140,01 €

240 Liter Abfallbehälter (-12 Pers.)

239,12 €

253,37 €

 

Bernkastel-Wittlich

Jahresgrundgebühr

 

bis 2022

ab 2023

80 Liter Abfallbehälter (-4 Pers.)

135,61 €

148,05 €

120 Liter Abfallbehälter (5-6 Pers.)

185,97 €

208,23 €

240 Liter Abfallbehälter (-12 Pers.)

316,09 €

343,51 €

 

Bitburg-Prüm

Jahresgrundgebühr

 

bis 2022

ab 2023

80 Liter Abfallbehälter (-4 Pers.)

89,70 €

106,71 €

120 Liter Abfallbehälter (5-6 Pers.)

117,86 €

141,93 €

240 Liter Abfallbehälter (-12 Pers.)

154,01 €

207,74 €

 

Vulkaneifel

Jahresgrundgebühr

 

bis 2022

ab 2023

80 Liter Abfallbehälter (-4 Pers.)

121,29 €

148,80 €

120 Liter Abfallbehälter (5-6 Pers.)

165,81 €

205,29 €

240 Liter Abfallbehälter (-12 Pers.)

273,89 €

345,49 €

„Selbstverständlich setzen wir als öffentlich-rechtlicher Entsorger unverändert alles daran, unsere Leistungen möglichst günstig zu erbringen. Wir nutzen modernste Technik um den Anteil der Abfälle, die verwertet werden können, möglichst hoch zu halten. So können Wertstoffe gerettet und Kosten für die Entsorgung eingespart werden.“ erklärt Kielholtz. „Da wir als Zweckverband keine Gewinnabsicht verfolgen, sondern im Sinne des Kommunalabgabenrechts kostendeckend arbeiten, ist eine entsprechende Kalkulation die Basis der künftigen Abfallgebühren.“

Anzahl der Behälterleerungen in der App einsehen
Damit die Kund:innen des A.R.T. den Überblick über bereits in Anspruch genommene Leerungen behalten, können sie ihre Leerungsdaten jederzeit online abrufen. Der Service steht sowohl auf der Webseite unter www.art-trier.de/leerungsdaten als auch in der A.R.T. App zur Verfügung.

Die notwendigen Zugangsdaten – Objekt- und Kundennummer – sind im Gebührenbescheid zu finden, der den Eigentümern vorliegt. Wer als Mieter Informationen zu seinen Leerungsdaten möchte, kann sich hierzu mit seinem Vermieter bzw. seiner Hausverwaltung in Verbindung setzen.

Quelle: A.R.T.