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Raumverträglichkeitsprüfung in Büdesheim

Öffentliche Bekanntmachung

Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm - Untere Landesplanungsbehörde - hat auf Antrag der GLU GmbH, Hoppegarten, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung (VrP) gem. § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm in der Ortsgemeinde Büdesheim, VG Prüm, Eifelkreis Bitburg-Prüm, eingeleitet.

1. Die Firma ALSO Invest GmbH, Berlin, plant in der Ortsgemeinde Büdesheim auf einer Fläche von ca. 300ha einen Windpark zu errichten. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird überprüft,

- ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und
- ob das Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt ist.

2. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i.V.m. §17 Abs. 7 LPlG -analog-) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 03.06. bis 04.07.2024 unter folgenden Internet-Anschriften eingesehen werden:

- Kreisverwaltung: https://www.bitburg-pruem.de/aktuell/bekanntmachungen/#allgemein

- VG Prüm: www.pruem.de

3. Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 18.07.2024 bei der Kreisverwaltung z. Hd. Thomas Hoor (hoor.thomas@bitburg-pruem.de) oder der Verbandsgemeindeverwaltung Prüm, Anne Reuschen (anne.reuschen@vg-pruem.de) abgegeben werden.

4. Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird ortsüblich bekannt gemacht.

Bitburg, 15.05.2024
Im Auftrag
Helmut Berscheid

Unterlagen für die Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 18 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz