Datenschutz
Information DSGVO
Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten
nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung
(Verordnung EU2016/679 vom 27. April 2016)
Im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens durch die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm werden auch personenbezogene Daten der Bieter erhoben, verarbeitet und gespeichert. Bitte leiten Sie die folgenden Informationen auch an die aktuellen und künftigen vertretungsberechtigten Personen, die wirtschaftlich Berechtigten sowie etwaige Mitverpflichteten eines Vertrages sowie Mitarbeiter weiter, sofern deren personenbezogene Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens bzw. einer späteren Vertragserfüllung verarbeitet werden.
Verantwortliche Stelle (Art. 4 Nr. 7 DS-GVO)
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Telefon: 06561/15-0
Telefax: 06561/15-1000
Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Trierer Straße 1
54634 Bitburg
Telefon: 06561/15-2240
E-Mail: datenschutz@bitburg-pruem.de
Zweck der Verarbeitung / Rechtsgrundlage / Folgen im Falle einer Nichtbereitstellung
Zweck: Durchführung eines Vergabeverfahrens, Dokumentation des Vergabeverfahrens sowie die Vertragsabwicklung.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 b) und c) i.V.m. § 6 Abs. 3 DS-GVO , § 22 Gemeindehaushaltsordnung Rheinland-Pfalz (GemHVO) sowie vergabe- und zuwendungsrechtliche Vorschriften
Beispielsweise ist entsprechend der vergaberechtlichen Bestimmungen je nach Einzelfall sowohl bei Verfahren unterhalb als auch oberhalb der Schwellenwerte die Erhebung fachlicher Qualifikationen zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erforderlich. In diesem Zusammenhang kann unter anderem die Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen erforderlich werden. Auch die Prüfung von Ausschließungsgründen kann die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfordern (z.B. rechtskräftige Verurteilungen/Bußgelder von Personen, die für die Leitung des Unternehmens verantwortlich handeln).
Folgen im Falle einer Nichtbereitstellung: Die Nichtbereitstellung geforderter personenbezogener Daten/Nachweise kann nach den vergaberechtlichen Vorschriften zu einem Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen.
Empfänger der personenbezogenen Daten außerhalb der verantwortlichen Stelle
Eine Weiterleitung der personenbezogenen Daten an Stellen, die im Rahmen des Vergabeverfahrens sowie zur Ausführung des Vertrages herangezogen wurden, kann im Einzelfall erfolgen. Dies sind unter anderem Ingenieurbüros, Bauleiter etc.
Ferner kann eine Mitteilung von Daten an andere öffentliche Stellen im Rahmen von Mitteilungs- und Auskunftspflichten oder erforderlicher Einholung von Auskünften erfolgen, z.B. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung, Melde- und Informationsstelle beim Ministerium der Finanzen, Fördermittelgeber, Rechnungsprüfungs- und Aufsichtsbehörden. Ferner ist der Name des erfolgreichen Bieters im Rahmen der vergaberechtlich vorgegebenen Ex-post Bekanntmachungspflichten und Informationen an nicht berücksichtigte bekannt zu geben.
Dauer der Speicherung
Maßgabe für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die geltenden Aufbewahrungsfristen, die sich aus den haushalts-, vergabe- und vertragsrechtlichen Regelungen sowie Fördermittelrecht ergeben. Entsprechend der Dienstanweisung für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen im Eifelkreis Bitburg-Prüm sind die Vergabeunterlagen, die Angebote sowie die gesamte Vergabedokumentation mindestens 10 Jahre nach dem Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren; in Verfahren mit Fördermittelbezug mindestens bis zum Abschluss der Prüfung durch den Fördermittelgeber.
Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach Artikel 15 bis 18 der Datenschutz-Grundverordnung insbesondere folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO)
- Recht auf Berichtigung, soweit sie betreffende Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO)
- Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 Abs. noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht, das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 77 DS-GVO, wenn Sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist der
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 208-2449
Telefax: +49 (0) 6131 208-2497
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz unter www.datenschutz.rlp.de erhältlich.